Ein Hausbau ist meistens ein einmaliges Projekt. Bauherren fehlt es deshalb an Routine und Insiderwissen. Wie oft schon wurden in der Vergangenheit Bauherren betrogen, sollten „unvorhersehbare“ Zusatzleistungen bezahlen oder mussten aufwendige Beweisverfahren anstrengen, um ihre zugesagten und oft schon bezahlten Leistungen von den Baufirmen zu bekommen.
Das Justizministerium unter Leitung von Heiko Maas will hier jetzt Abhilfe schaffen und hat einen Referentenentwurf an die Länder und zuständigen Verbände verschickt. Im Wesentlichen geht es hierbei darum, das finanzielle Risiko von Bauherren zu minimieren.
Baufirmen sollen künftig verpflichtet werden, verbindliche Baubeschreibungen mit verbindlichen Fertigstellungsterminen vor Baubeginn abzugeben. In solchen Baubeschreibungen muss festgehalten sein, welche Arbeiten in welchem Umfang erledigt sein müssen. Einfließen müssen die Gebäudedaten ebenso wie die Raumpläne. Auch Innenausbauten bis hin zur Ausführung der Sanitäranlagen müssen von der Baufirma verbindlich aufgelistet werden. Bauverträge sollen künftig innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden können.
Der Vorteil für den Bauherren liegt auf der Hand: Bei Nichteinhaltung kann Schadenersatz gefordert werden, z.B. Mietkosten vor dem Einzug.
Auch Handwerker will Heiko Maas in seinem Gesetzentwurf besser stellen, so dass sie bei unverschuldeten Mängeln nicht die Folgekosten tragen müssen.
Läuft alles planmäßig, soll das Gesetz Anfang 2017 in Kraft treten.