Neue EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz: Umsetzung ohne Sanierungspflicht

18.04.2024 | NEWS

Die Europäische Union hat kürzlich die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) verabschiedet, die auch den Wohnungsbestand betrifft. Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorgaben umzusetzen.

Ziele der EPBD-Reform

Die EPBD setzt ehrgeizige Ziele zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Wohngebäuden. Bis zum Jahr 2030 soll der Energieverbrauch im Durchschnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent gesenkt werden. Dies erfordert umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, um die Energieeffizienz der Gebäude zu verbessern. Darüber hinaus ist geplant, bis 2040 fossile Brennstoffe in Gebäuden komplett zu eliminieren und verstärkt auf Solarenergie zu setzen. Auch für Nichtwohngebäude gibt es strenge Vorschriften, die vorsehen, dass bis 2030 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude und bis 2033 26 Prozent renoviert werden müssen.

Zustimmung und Umsetzung der Richtlinie

Der Ministerrat der EU hat der EPBD-Reform am 12. April endgültig zugestimmt, nachdem zuvor das Europäische Parlament die Richtlinie verabschiedet hatte. Damit tritt die Richtlinie in Kraft, und die Mitgliedstaaten müssen sie innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umsetzen. Die konkrete Umsetzung und Ausgestaltung obliegt dabei den einzelnen Staaten.

Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen

Ursprünglich plante das Europäische Parlament strengere Regeln, darunter eine Sanierungspflicht für alle Wohnhäuser bis zu einem bestimmten Energieeffizienzstandard. Diese Pläne wurden jedoch überarbeitet, und die endgültige Richtlinie sieht keine Sanierungspflicht für einzelne Gebäude vor.

Vorschläge für Neubauten und Bestandsgebäude

Der EU-Ministerrat hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass ab 2028 alle Neubauten klimaneutral sein sollten und ab 2030 alle Gebäude diesem Standard entsprechen sollten. Für den Bestand waren Mindestnormen zur Gesamtenergieeffizienz vorgesehen, die schrittweise erreicht werden sollten.

Einbindung in den European Green Deal

Die EPBD-Reform ist Teil des umfassenden Klimapakets „Fit for 55“, das darauf abzielt, die Netto-Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Dieses Paket umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter die Einbeziehung des Gebäudesektors in das Emission Trading System und die Förderung erneuerbarer Energien.

Ausblick und Maßnahmen

Die EU-Staaten haben nun die Aufgabe, die Ziele der EPBD-Reform umzusetzen und Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz zu ergreifen. Dazu gehören der Ausstieg aus fossilen Brennstoffen bis 2040, die Förderung von Solarenergie und die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Die genauen Maßnahmen und mögliche Sanktionen für Nichterfüllung werden in den nächsten Jahren diskutiert und in nationales Recht umgesetzt.

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