Gute Nachricht für Häuslebauer und Sanierer: Die staatliche Förderbank KfW ändert im November 2018 die Konditionen für die Programme „Energieeffizient Sanieren“ (151+152) und „Energieeffizient Bauen“(153). Ab 16. November 2018 sind die neuen Merkblätter für Interessierte online abrufbar.
Wichtigste Neuerung: Fristverlängerung
Wo liegt der Vorteil? Antragsteller haben nun zwölf statt sechs Monate Zeit, um die KfW-Mittel zu verwenden sowie bis zu 15 Monate, um die Belege nach Verwendung einzureichen.
Programm 151 für Komplettsanierungen
Förderfähig sind in diesem KfW-Programm Komplettsanierungen von Wohngebäuden, sofern Bauantrag/Bauanzeige vor Februar 2002 gestellt wurde. Für die energetische Sanierung oder Kauf eines entsprechenden Objekts gibt es dann bis 100.000 Euro je Wohneinheit.
Tilgungszuschuss für Effizienzhaus
Das Programm 153 sieht einen Tilgungszuschuss und zinsgünstiges Darlehen vor – bei Bau oder Kauf eines Niedrigenergiehauses gemäß KfW-Standard 55, 40 oder 40 Plus.
Familienförderung durch Baukindergeld
Ebenfalls an den Start geht das von der Bundesregierung beschlossene Baukindergeld. Bereits seit 18. September konnten Anträge hierfür eingereicht werden und die Nachfrage ist groß.
Familien oder Alleinerziehende, die eine Immobilie erwerben, profitieren wie folgt: Pro Kind gibt es zehn Jahre lang es einen Zuschuss von 1.200 Euro pro Jahr (Haushaltseinkommen maximal 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.