Neue Gefahrstoffverordnung: Risikokonzept zum Schutz vor Asbest

31.01.2025 | NEWS

Der Schutz vor Asbest wird in Deutschland durch die aktualisierte Gefahrstoffverordnung weiter gestärkt. Ziel ist es, das Risiko einer Exposition gegenüber Asbestfasern im Bauwesen zu minimieren und die Gesundheit der Beschäftigten zu sichern. Besonders relevant ist dies für Sanierungsarbeiten an Gebäuden, die vor 1993 errichtet wurden, da Asbest dort häufig verbaut wurde. Ein neues Risikokonzept bildet den Kern der Änderungen.

Hintergrund zur Gefahrstoffverordnung

Asbest ist seit 1993 in Deutschland verboten, doch die Belastung durch den gefährlichen Baustoff besteht weiterhin, insbesondere bei Renovierungsarbeiten. Die mikroskopisch kleinen Fasern, die beim Bearbeiten von asbesthaltigen Materialien freigesetzt werden können, gelten als stark gesundheitsgefährdend und können schwerwiegende Krankheiten wie Lungenkrebs oder Asbestose verursachen. Trotz der bestehenden Verbote zeigen Studien, dass viele Fachkräfte im Bauwesen weiterhin einer potenziellen Asbestbelastung ausgesetzt sind.

Mit der aktualisierten Gefahrstoffverordnung sollen klare Vorgaben geschaffen werden, um das Risiko für Handwerker und andere Beschäftigte zu minimieren. Der Fokus liegt dabei auf einem präventiven Ansatz, der durch systematische Risikoanalysen und Schutzmaßnahmen unterstützt wird.

Wesentliche Neuerungen im Risikokonzept

Die neue Verordnung führt ein standardisiertes Risikokonzept ein, das speziell für Arbeiten an älteren Gebäuden entwickelt wurde. Dieses Konzept basiert auf einer umfassenden Bewertung potenzieller Gefahrenquellen. Vor Beginn von Bauarbeiten müssen Gebäude nun gründlich auf mögliche Asbestbelastungen geprüft werden. Dies schließt eine Analyse der verwendeten Baumaterialien und ihrer Zusammensetzung ein.

Zudem sieht die Verordnung vor, dass Arbeitgeber verstärkt technische und organisatorische Schutzmaßnahmen umsetzen. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung moderner Arbeitsverfahren, die Freisetzung von Asbestfasern vermeiden, sowie der Einsatz geeigneter Schutzausrüstung. Für Mitarbeitende sind regelmäßige Schulungen und Unterweisungen zur korrekten Handhabung von Gefahrstoffen vorgesehen.

Bedeutung für die Baubranche

Die Änderungen in der Gefahrstoffverordnung unterstreichen die Verpflichtung der Baubranche, den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten ernst zu nehmen. Durch präventive Maßnahmen und gezielte Schulungen soll das Risiko einer Asbestexposition langfristig reduziert werden. Insbesondere kleinere Betriebe stehen vor der Herausforderung, die neuen Vorgaben schnell und umfassend umzusetzen. Gleichzeitig bieten die Maßnahmen jedoch die Chance, die Sicherheit und Attraktivität der Arbeitsplätze im Bauwesen zu verbessern.

Die Aktualisierung der Verordnung signalisiert eine klare Prioritätensetzung für den Gesundheitsschutz und stärkt das Bewusstsein für den richtigen Umgang mit potenziellen Gefahrstoffen. Sie bildet damit eine wichtige Grundlage, um langfristige Schäden durch Asbest zu vermeiden und das Risiko für alle Beteiligten zu senken.

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