Ist der Rohbau eines Gebäudes abgeschlossen, wird das von vielen Bauherren ausgiebig gefeiert. Handwerker, Familie, Freunde und sogar Kollegen und Mitarbeiter werden dazu eingeladen. Doch was passiert- oder besser gesagt wer haftet, wenn sich während der Feier auf der Baustelle ein Unfall ereignet?
Bauunternehmer haften nicht automatisch
Ein relativ junges Urteil (Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen 6 U 145/00) zeigte nun, dass im Falle eines Unfalls nicht immer die Baufirma schuldig ist. Es passierte an einem Richtfest: Eine Freundin wollte sich das Innere eines nicht ausgebauten Einfamilienhaus zeigen lassen und stützte dabei in ein 60 Zentimeter breites Loch. Ende der Geschichte: Lendenwirbelbruch! Trotzdem konnte das Gericht dem Bauunternehmen keine Schuld nachweisen.
Zur Begründung
Der für diesen Zivilprozess verantwortliche Richter deutete an, dass es jedem bekannt sei, dass ein Aufenthalt auf Rohbauten nicht gerade ungefährlich ist. Gleichzeitig wurde betont, dass die Handwerker ihrer Pflicht nachgekommen waren und Warnhinweise wie „Betreten verboten“-Schilder angebracht hatten. Zudem war es in diesem Fall so, dass vor der verunglückten Person mehrere Besucher den Rohbau betreten hatten und das Loch im Boden von allen wahrgenommen wurde. Trotz diesem Urteil, gibt es ähnliche Fälle, in denen die Baufirma zur Kasse gebeten wird, wenn beispielsweise extrem riskante Gefahrenquellen nicht korrekt abgesichert werden.