Die Grundstücksteuerreform soll die Grundsteuer im Einklang mit dem Grundgesetz neu regeln. Wesentlich dabei ist, dass die Städte und Gemeinden keinen Gewinn machen dürfen und der Anreiz, die Grundstücke zum Spekulationsobjekt werden zu lassen, deutlich reduziert wird. Verständlich wird dieses, wenn man sich den immer größer werdenden Wohnungsmangel – und das nicht nur in den Ballungsgebieten – vor Augen führt.
Die Bundesregierung sieht hier nun die verständliche Möglichkeit, für unbebaute aber baureife Grundstücke, einen erhöhten, einheitlichen Hebesatz festzulegen.
Interessante Impulse für die Städteplanung.
Da der spekulative Gewinn durch die erhöhte Grundsteuer deutlich geringer ausfällt wird, sich der Anreiz für Spekulanten, die diese Grundstücke erwerben und anschließend über Jahre ungenutzt liegen lassen, verringern und so das Bauland für innerstädtische Entwicklungen frei werden. Ein Abbau der Wohnungsnot und eine gezielte Städteplanung sind die erwünschte Folge.
Kleine Tücken rufen nach Lösungen.
Viele Handwerksbetriebe und Wirtschaftsverbände sind von einer solchen Regelung aber gar nicht begeistert. Und das aus gutem Grunde.
Betrachtet man die zu erwartende wirtschaftliche Entwicklung vieler Unternehmen, sind Reserveflächen für zu erwartende Betriebserweiterungen unerlässlich. Gerade bei kleineren Handwerksbetrieben kann dieses zu unüberschaubaren finanziellen Folgen führen.
Eine Sonderregelung dürfte aber auch hier für Abhilfe sorgen.