Aufgrund der in den letzten Jahren regelmäßig gestiegenen Strompreise müssen die Verbraucher heute immer mehr für die Energie aus der Steckdose zahlen. Um den Strom möglichst günstig zu beziehen, kann sich ein Wechsel des Stromanbieters lohnen. Wer eine neue Wohnung bezieht, wird in der Regel zunächst vom örtlichen Grundversorger mit Strom versorgt. Dieses geschieht dann zunächst zum Grundversorgungstarif, allerdings bieten die meisten Grundversorger Sondertarife mit besseren Konditionen an. Noch mehr Geld kann man mit einem Wechsel des Stromanbieters sparen, da heute immer mehr Stromanbieter über die Region hinaus tätig sind.
Bei jedem Angebot zweimal hinschauen
Die Stromanbieter gehen mit vielversprechenden Werbebotschaften auf Kundenfang. So wirbt manches Unternehmen damit, dass es den Strom zu einem bestimmten Betrag unter dem Grundversorgungstarif anbietet, aber was sich zunächst sehr günstig anhört ist nicht zwangsläufig der günstigste verfügbare Tarif. Bei manchen Stromanbietern muss bei zu geringem oder zu hohem Verbrauch drauf gezahlt werden, dass sollte vor dem Abschluss des Vertrags genau geprüft werden, damit man keine böse Überraschung erlebt.
Stromlose Zeit nicht möglich
Wer einen Vertrag bei einem anderen Stromanbieter unterschreibt, gibt diesem damit direkt den Auftrag den alten Vertrag zu kündigen. Die Stromversorgung ist gesetzlich garantiert und beim Stromanbieterwechsel bekommt man durchgängig Strom, ein Vakuum während des Wechsels ist also nicht möglich und die weit verbreitete Angst unbegründet. In der Regel dauert es etwa einen Monat, bis man Strom vom neuen Anbieter erhält, teilweise liegt die Frist zur Kündigung aber auch bei drei Monaten und mehr, dann dauert der Wechsel entsprechend länger. In bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einer Erhöhung des Tarifs, besteht ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sollte man die Kündigung des bestehenden Vertrags selbst vornehmen, da die Frist in einem solchen Sonderfall nur ein paar Tage beträgt und es deshalb sein kann, dass der neue Stromanbieter die Kündigung des alten Vertrages nicht rechtzeitig einreichen kann. Nach der Kündigung sollte man dann den Vertrag mit dem neuen Anbieter unterzeichnen, bevor dieser gegebenenfalls der Preiserhöhung folgt.
Bildnachweis: AlexanderStein | pixabay.com