Walzasphalt: Neuer Grenzwert erhöht ab 2027 den Handlungsdruck im Straßenbau

24.08.2026 | NEWS

Für Straßenbauunternehmen rückt ein wichtiger Termin näher: Ab dem 1. Januar 2027 gilt beim Einbau von Walzasphalt ein Arbeitsplatzgrenzwert von 1,5 Milligramm pro Kubikmeter für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen. Damit steigen die Anforderungen an den Gesundheitsschutz auf Asphaltbaustellen deutlich. Betriebe müssen ihre bisherigen Verfahren überprüfen und gegebenenfalls technische sowie organisatorische Maßnahmen anpassen.

Hintergrund sind die Emissionen, die beim heißen Verarbeiten bitumenhaltiger Baustoffe entstehen. Vor allem die hohen Einbautemperaturen begünstigen die Bildung von Dämpfen und Aerosolen, die unter anderem Augen und Atemwege belasten können. Die Umstellung betrifft daher nicht nur die eingesetzten Baustoffe, sondern den gesamten Arbeitsprozess.

Niedrigere Temperaturen sollen Emissionen reduzieren

Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die Verarbeitungstemperatur. Die aktualisierte Branchenlösung „Bitumen beim Heißeinbau von Walzasphalt“ setzt deshalb insbesondere auf temperaturabgesenkten Asphalt. Wird Asphalt bei niedrigeren Temperaturen produziert und eingebaut, lassen sich die entstehenden Emissionen unmittelbar an ihrer Quelle verringern.

Ergänzend spielt die Maschinentechnik eine wichtige Rolle. Straßenfertiger mit geeigneten Absaugeinrichtungen können Dämpfe und Aerosole möglichst nah am Entstehungsort erfassen. Damit folgt das Konzept dem im Arbeitsschutz üblichen Grundsatz, Gefährdungen zunächst technisch zu vermeiden oder zu reduzieren, bevor personenbezogene Schutzmaßnahmen zum Einsatz kommen.

Auch mineralölbasierte Trennmittel sollen nach den Empfehlungen vermieden werden. Die einzelnen Maßnahmen greifen dabei ineinander: Temperaturabsenkung, Emissionsabsaugung und geeignete Arbeitsverfahren sollen gemeinsam dazu beitragen, die Belastung der Beschäftigten unterhalb des neuen Grenzwerts zu halten.

Gefährdungsbeurteilung gewinnt an Bedeutung

Mit dem neuen Arbeitsplatzgrenzwert wächst zugleich die Bedeutung einer sorgfältigen Gefährdungsbeurteilung. Unternehmen müssen beurteilen, welchen Belastungen Beschäftigte bei den jeweiligen Tätigkeiten ausgesetzt sind und welche Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

Technische Lösungen bilden dabei nur einen Teil des Konzepts. Hinzu kommen organisatorische Maßnahmen, eine geeignete Gestaltung der Arbeitsabläufe, arbeitsmedizinische Vorsorge und – soweit erforderlich – persönliche Schutzausrüstung. Ebenso wichtig ist die Unterweisung der Beschäftigten, damit die vorgesehenen Maßnahmen auf der Baustelle tatsächlich eingehalten werden.

Die aktualisierte Branchenlösung stellt hierfür unter anderem Hilfen zur Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung und eine Musterbetriebsanweisung bereit. Sie soll Betrieben damit nicht nur bei der praktischen Umsetzung helfen, sondern auch mehr Sicherheit bei der Erfüllung der arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen geben.

Straßenbau muss sich rechtzeitig auf 2027 vorbereiten

Für Unternehmen dürfte entscheidend sein, die Umstellung nicht erst zum Jahreswechsel vorzunehmen. Je nach vorhandener Maschinentechnik, Asphaltrezepturen und Arbeitsorganisation können Investitionen oder Veränderungen der bisherigen Abläufe notwendig werden. Auch Auftraggeber und Planer sind mittelbar betroffen, wenn beispielsweise temperaturabgesenkte Asphalte frühzeitig in Ausschreibungen und Bauabläufen berücksichtigt werden müssen.

Die neue Branchenlösung ersetzt die bisherige Regelung, die Walz- und Gussasphalt gemeinsam behandelte, und beschreibt den aktuellen Stand der Technik speziell für den Walzasphalteinbau.

Gesundheitsschutz wird Teil moderner Asphaltverfahren

Die Neuregelung zeigt, wie eng Baustofftechnik, Maschinenentwicklung und Arbeitsschutz mittlerweile miteinander verbunden sind. Für den Straßenbau bedeutet der Grenzwert nicht lediglich eine zusätzliche Vorgabe. Er beschleunigt zugleich die Entwicklung hin zu emissionsärmeren Einbauverfahren.

Mit temperaturabgesenktem Asphalt und wirksamer Absaugtechnik stehen bereits Lösungen zur Verfügung. Für die Betriebe beginnt nun die entscheidende Phase: Bis Anfang 2027 müssen Technik, Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsorganisation so aufeinander abgestimmt sein, dass der neue Grenzwert im Baustellenalltag zuverlässig eingehalten werden kann.

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