Änderung der Umsatzsteuer-Abrechnung auf selbst verbrauchten Solarstrom

05.10.2014 | NEWS

Für alle, die eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert haben, gibt es jetzt eine entscheidende Gesetzesänderung aus dem Bundesfinanzministerium. Dabei wird die Bezahlung der Umsatzsteuer genauer geregelt. Alle Betreiber von privaten Photovoltaikanlagen, welche Energie ins Netz einspeisen oder diese Energie für private Zwecke nutzen, sind verpflichtet Umsatzsteuer zu bezahlen. Bis jetzt war allerdings durch kein Gesetz geregelt wie der Eigenverbrauch abgerechnet wird. Unter dem Eigenverbrauch versteht man die Energie, welche nicht ins Netz eingespeist wird, sondern direkt im Haus verbraucht wird. Seit dem August 2014, sieht ein Gesetz vor, einen verpflichtenden Zähler an der Photovoltaikanlage zu installieren, welche die gesamte produzierte Energie misst. Dieser Wert bildet dann Grundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer.

Laut Bundesfinanzministerium wird zwischen Unternehmern und Kleinunternehmern unterschieden. Kleinunternehmer sind alle Personen, welche im Jahr weniger Energiekosten als 17.500 Euro einspeisen. Diese Gruppe hat allerdings keinen Anspruch auf einen Vorsteuerabzug, dafür müsse sie auch keine Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom bezahlen.
Nutzung des Stroms?

Generell wird zwischen der privaten und der nichtwirtschaftlichen Nutzung des Stromes unterschieden. Die private Nutzung sind alle Kleinanlagenbetreiber, welche eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach haben und überschüssige Energie ins Netz einspeisen wollen. Der Betreiber bekommt nach dem EEG eine Vergütung, solange sie die Zehn-Prozent Regel erfüllt. Das heißt, der Betreiber muss mindestens 10% seiner produzierten Energie ins Netz einspeisen. Der private Anlagenbetreiber profitiert vom Vorsteuerabzug, muss jedoch auch Umsatzsteuer auf die selbst verbrauchte Energie bezahlen. Die nichtwirtschaftliche Nutzung beschreibt ein Unternehmen, welches Teile seines Stromes für gemeinnützige Zwecke verwendet.

Letztlich entsprechen alle Regelungen mehr oder weniger den Ideen, die der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in der Vergangenheit vorangetrieben hat.

Bildnachweis: Mark Mumm  / pixelio.de

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