In den vergangenen Jahrzehnten war es ein beliebtes Modell – der Einsatz einer Lebensversicherung mit der nach Zuteilung die Schulden getilgt werden. Dabei zahlte der Bauherr während der Laufzeit nur die Zinsen und den darüberhinausgehenden Tilgungsanteil in die Lebensversicherung. In den vergangenen Jahren sind, gerade wegen der Niedrigzinsphase, die Lebensversicherungen unter erheblichen Druck geraten. Das lag an dem sogenannten Garantiezins, den die Versicherer mit Abschluss der Versicherung gegeben haben. Da Lebensversicherungen über lange Zeit kalkuliert sind, führte das dazu, dass alte mit einem hohen Garantiezins versehene Versicherungen das Geld nicht mehr erwirtschaften konnten. Die Folge: Lebensversicherungen müssen einen Teil ihrer Bewertungsreserven (Vermögen, welches mittels der Beiträge durch Anlage in Immobilien oder Wertpapieren entstanden ist) auflösen, womit neue laufende Verträge immer unattraktiver wurden. Denn bei neu abgeschlossenen Versicherungen ist der Garantiezins eh schon niedriger und zusätzlich partizipiert der Verbraucher unterproportional an den Bewertungsreserven der Versicherung.
Kürzlich wurde in der Süddeutschen Zeitung über ein Urteil berichtet, welches für Versicherte einen weiteren Schlag ins Kontor bedeutet. Es ging um den Anspruch der Versicherten an den Bewertungsreserven bei Auszahlung der Versicherung. Der BGH hat dabei die Neuregelung aus dem Jahr 2014 bestätigt, nach der ein Versicherter nur maximal einen Anspruch auf die Hälfte der Bewertungsreserven hat, die mit seinen Beiträgen erwirtschaftet wurden. Damit schützt der BGH die Solidargemeinschaft der Versicherten, denn hohe Auflösungen der Reserven jetzt sorgen in Zukunft für deutlich niedrigere Auflösungen für später fällige Versicherungen und würden diese – gerade auch wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase – somit doppelt belasten.
Wichtig bei diesem Urteil ist dabei, dass die Versicherung zukünftig eine Begründung für die Zuweisung aus den Bewertungsreserven geben muss. Wer also seine Finanzierung mit Hilfe eine Lebensversicherung abbildet, der braucht aber aktuell und auch in Zukunft keine Sorgen zu haben – Kreditinstitute geben in den Fällen in denen die Summe aus der Auszahlung nicht ausreicht problemlos ein Hypothekendarlehen. Im Übrigen ist diese Art der Immobilienfinanzierung zwischenzeitlich – wegen der niedrigen Renditeerwartung – auch fast vollständig zum Erliegen gekommen.