Bauen, umbauen und umnutzen soll in Nordrhein-Westfalen künftig mit weniger bürokratischem Aufwand möglich sein. Am 1. September 2026 tritt die umfassend überarbeitete Landesbauordnung in Kraft. Unter dem Namen „BauCode NRW“ bündelt das Land zahlreiche Änderungen, die Genehmigungsverfahren beschleunigen und insbesondere das Bauen im Bestand erleichtern sollen. Der Landtag hatte die Reform Mitte Juli beschlossen.
Dabei geht es nicht nur um einzelne Detailvorschriften. Die Reform verändert an mehreren Stellen grundsätzlich, wie Bauvorhaben beantragt, geprüft und umgesetzt werden können.
Digitaler Bauantrag wird zum Standard
Ein wichtiger Baustein ist die Digitalisierung. Nachdem die vorgeschriebene Schriftform bereits schrittweise zurückgenommen worden war, setzt die neue Bauordnung konsequenter auf elektronische Verfahren. Digitale Bauanträge werden damit zum Regelfall. Ziel ist es, Unterlagen einfacher zwischen Bauherrschaft, Planern und Behörden auszutauschen und Verwaltungsprozesse zu verkürzen.
Gleichzeitig wird die doppelte Gebäudeeinmessung abgeschafft. Digital erfasste Daten sollen mithilfe einheitlicher Standards mehrfach genutzt werden können, anstatt vergleichbare Vermessungen für Bauaufsicht und Liegenschaftskataster erneut durchführen zu müssen.
Tausende technische Vorgaben verlieren an Bedeutung
Besonders weitreichend ist die Änderung beim Umgang mit technischen Normen. Bislang mussten beim Bauen zahlreiche anerkannte Regeln der Technik berücksichtigt werden. Künftig konzentriert sich die bauordnungsrechtliche Verpflichtung stärker auf sicherheitsrelevante Anforderungen. Nach Angaben des Landes werden damit nur noch rund zehn Prozent von etwa 4.000 Baunormen bauordnungsrechtlich verpflichtend.
Das bedeutet allerdings nicht, dass technische Standards generell bedeutungslos werden. Normen können weiterhin beispielsweise für Verträge, Haftungsfragen oder die fachgerechte Planung relevant sein. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass ihre Einhaltung nicht mehr in demselben Umfang durch das Bauordnungsrecht vorgeschrieben wird.
Bestandsgebäude sollen leichter zu Wohnraum werden
Eine zentrale Rolle spielt der Gebäudebestand. Leerstehende Ladenlokale, ehemalige Büroflächen und andere gewerblich genutzte Immobilien sollen einfacher in Wohnungen umgewandelt werden können. Auch Aufstockungen werden erleichtert.
Bei bestehenden Bauteilen werden dafür verschiedene Anforderungen reduziert und Nachweispflichten vereinfacht. Besonders praktisch für Eigentümer: Der Ausbau eines Dachgeschosses zu Wohnzwecken einschließlich Dachgauben kann künftig ohne Baugenehmigung möglich sein. Das soll vorhandene Flächen schneller nutzbar machen, ohne zunächst neue Baugebiete erschließen zu müssen.
Genehmigungsfiktion setzt Behörden unter Zeitdruck
Eine weitere Neuerung betrifft die Bearbeitungsdauer von Bauanträgen. Für ab dem 1. September gestellte Anträge greift unter bestimmten Voraussetzungen eine Genehmigungsfiktion. Entscheidet die zuständige Behörde nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, kann die Genehmigung als erteilt gelten. Damit soll verhindert werden, dass grundsätzlich genehmigungsfähige Vorhaben wegen langer Verwaltungsverfahren über Monate stillstehen.
Zusätzlich werden verschiedene Anlagen vollständig von der Genehmigungspflicht befreit. Dazu gehören unter bestimmten Voraussetzungen etwa E-Ladeinfrastruktur, technische Nebenanlagen und Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Weniger Bürokratie allein löst die Baukrise nicht
Für Bauherren, Planungsbüros und Unternehmen kann der BauCode zahlreiche Verfahren vereinfachen. Gerade die Kombination aus Digitalisierung, weniger Nachweisen und Erleichterungen beim Bestand könnte kleinere Projekte schneller wirtschaftlich umsetzbar machen.
Ob daraus tatsächlich deutlich mehr Wohnungen und kürzere Bauzeiten entstehen, hängt jedoch auch von anderen Faktoren ab. Grundstückspreise, Finanzierungskosten, Fachkräfte, kommunale Planungskapazitäten und die allgemeine Baukonjunktur bleiben entscheidend. Die neue Bauordnung beseitigt diese Probleme nicht – sie könnte aber zumindest dafür sorgen, dass vorhandene Bauvorhaben seltener an vermeidbaren bürokratischen Hürden ausgebremst werden.
Quelle: land.nrw

