Energiesparen beginnt im Kleinen – Neue Energieeffizienz-Vorschriften für Elektrogeräte ab 2015

09.01.2015 | NEWS

Rechtzeitig zum Jahreswechsel werden immer wieder Vorsätze gefasst und genauso regelmäßig treten neue Gesetze in Kraft. Während die guten Vorsätze bald Geschichte sind, bleiben die neuen Regelungen weiter bestehen. Eine Neuheit betrifft in diesem Jahr die Haushaltsgeräte und das damit verbundene Energiesparen. Intelligente, neue Haushaltsgeräte ermöglichen es dem Verbraucher, gezielt auch im Kleinen Strom zu sparen. Stromsparende Geräte erkennt der Kunde am Energielabel oder wie es korrekt heißt: Europaweites Label zur Energieverbrauchskennzeichnung. Diese Regelung betrifft nicht nur die stationären Fachgeschäfte, auch die Online- Händler sind zur Kennzeichnung der neuen Geräte verpflichtet. Für den Online- Käufer muss die Kennzeichnung in Form einer Grafik dargestellt werden oder es gibt einen Link zum Energielabel.

 

Neue Geräte senken den Energieverbrauch

Die höchste Energieeinsparung wird mit A+++ gekennzeichnet. Diese Geräte haben teilweise einen höheren Anschaffungspreis, dafür verbrauchen sie oft nur die Hälfte an Strom eines A- Gerätes. Ist das Energielabel für viele Käufer an Kühl-, Gefrierschränken und den Waschmaschinen längst zur Routine geworden, so müssen jetzt auch Dunstabzugshauben und Backöfen gekennzeichnet werden. Bis jetzt hat das Energielabel beim Backofen nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Der Grund dafür ist, dass der Backofen weniger Energie verbraucht als die Waschmaschine oder der Wäschetrockner.

Das Energielabel gilt für jene Geräte, die neu auf dem Markt gebracht werden. Die wesentlichen Änderungen für Backöfen kurz zusammengefasst:

  • Mindest-Energieeffizienzklasse C
  • Angabe des Energieverbrauchs in kWh für die Heizung konventionell und Umluft
  • Nutzbares Volumen im Innenraum des Backofens in Litern
  • Energieart des Backofens – Strom oder Gas
  • Energieeffizienzklassen A+++ bis D

 

Hocheffiziente Haushaltsgeräte sollen rasch verbreitet werden

Ziel der neuen Verordnung ist es, dass für die Backöfen eine Energieeffizienzskala von A+++ bis D und für die Dunstabzugshauben ein Energielabel von A bis G eingeführt werden. Alle zwei Jahre soll dann ein + dazukommen, bis A+++ erreicht ist. Dadurch wird die Marktverbreitung extrem stromsparender Geräte forciert. Ein wichtiger Gesichtspunkt für den Endverbraucher kann der Schallleistungspegel der Dunstabzugshaube sein. Informationen über den Schallleistungspegel sollen auf dem Etikett angegeben sein. Damit kann der Verbraucher eine Entscheidung treffen.

Bildnachweis: Hein Glück  / pixelio.de | Quelle: energynet.de