Eigentlich müsste jede Bank froh sein, wenn ein Kreditnehmer sein Darlehen vorzeitig zurückzahlt. Doch aktuell scheint leider das komplette Gegenteil der Fall zu sein: Wer seinen Immobilienkredit vorzeitig tilgt, wird sogar dafür bestraft und das mit der so genannten Vorfälligkeitsentschädigung. In vielen Fällen ist diese extrem hoch angesetzt und steht in keiner Relation mehr zu den eigentlichen Kreditkonditionen. Eigentlich ist es unverständlich, warum sich die Kreditinstitute mit solchen Gebühren unbeliebt machen, denn bei vorzeitiger Tilgung eines Immobilienkredites entfällt das Ausfallrisiko und die Bank kann das Geld erneut verleihen und mit dem Kapital viel schneller wieder wirtschaften.
Es überrascht also nicht, dass von den Verbraucherschützern nun eine gesetzliche Regelung beziehungsweise eine Deckelung der Vorfälligkeitsentschädigung gefordert wird. Finanzexperten sehen das jedoch etwas anders und befürchten dadurch eine Zinserhöhung für alle Immobilienkredite. Wenn sich eine verfrühte Tilgung also nicht mehr Lohnt, könnte man natürlich wie gewohnt die restlichen Raten zur regulären Kreditlaufzeit überweisen. Personen, die wegen einer Scheidung oder eines Jobwechsels die Immobilie verfrüht abzahlen- und verkaufen müssen, werden von den Banken dafür bestraft. Zuzahlungen um die 15 Prozent auf den noch ausstehenden Kreditbetrag sind hier leider keine Seltenheit. Gedeckelt werden soll das Ganze laut Verbraucherschützern auf 5 Prozent. Ob sich diese Forderungen und die neuen EU-Hypothekarrichtlinie negativ auf die Konditionen von Immobilienkrediten auswirken werden, dürfte sich spätestens 2016 zeigen.
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