Was sich 2020 bei Gesetzen und Förderungen für Bauherren ändert

17.01.2020 | NEWS

Im Jahr 2020 wird vor allem eines Groß geschrieben: Die Förderung. Eine Menge der Programme wurden hierfür neu geordnet, aufgestockt und verbessert. Zudem wird 2020 ein Jahr des Baukindergelds.

Letztes Baukindergeld

Der Grundstein zur Beantragung des Baukindergelds muss im Jahr 2020 gesetzt werden. Das gilt, obwohl die Anträge auf Baukindergeld noch bis Ende des Jahres 2023 gestellt werden können. Falls die Förderbedingungen eingehalten werden, kann man nach dem Einzug in die Immobilie den Zuschuss erhalten. Das gilt für jene, die die Baugenehmigung erhalten oder in diesem Jahr eine Immobilie erwerben.

Mehr Zuschüsse im Jahr 2020

Die Zuschüsse für Bauherren steigen im Jahr 2020. Im Programm „Energieeffizient Bauen – Kredit“§ steigen die Tilgungszuschüsse und Kreditbetrag für Bauherren von KfW-Effizienzhäusern ab dem 24.01.2020. Auch die Sanierung von Altbauten erhält eine höhere Förderung von der KfW. Kreditbetrag und Tilgungszuschüsse steigen auch hier an.

Die KfW-Förderung wurde gleich zu Beginn des neuen Jahres von den Klimazielen beeinflusst. Die wichtigste Änderung für Bauherren wird sein, dass es keine Förderung mehr für Effizienzhäuser mit Ölheizungen gibt. Im Bereich der Sanierung gibt es weitreichendere Änderungen. Statt der KfW obliegt nun der BAFA fast vollständig die Förderung neuer Heizungen als einzelne Maßnahme. Aus der Förderung fallen des Weiteren die Maßnahmenpakete Lüftung und Heizung.

Beim Heizungstausch 2020 wird die BAFA zur ersten Anlaufstelle

Die KfW hat die Förderung von Heizungen an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle abgegeben. Die BAFA hat diese neu organisiert. Für klimafreundliche Heizungen gibt es attraktive Zuschüsse. Des Weiteren gibt es weiterhin die Austauschprämie für Ölheizungen. Es lohnt sich alte Heiztechnik zu erneuern, denn es sind Zuschüsse in Höhe von 25 bis 45 % der Kosten verfügbar.

Barrierefreiheit wird weiterhin bezuschusst

Die Zuschüsse für Barrierefreiheit sind heiß begehrt und dementsprechend ist die Nachfrage groß. Nicht nur das weiterhin die Zuschüsse im Jahre 2020 zur Verfügung stehen, nein sie wurden auch noch aufgestockt. Dadurch sollt der anhaltenden hohe Nachfrage entgegengekommen werden. Die Zuschüsse können im Programm 455-B „KfW-Programm Investitionszuschuss Barrierereduzierung“ beantragt werden.